Schön, sehr schön, wunderschön – die salomonischen Oktopussies aus Karlsruhe gaben heute Morgen bekannt, dass sie der Meinung wären, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz (dem Fernmeldegeheimnis, um genau zu sein) zu vereinen sei. Das ist toll, ja geradezu großartig. Da kann der Zyniker mal kurz den Hut lüften, sich mit der Jugend darüber freuen, dass Demonstrationen oftmals nur so zweck- und harmlos aussehen, es aber nicht immer auch sind. Partizipation und Einmischung sind keinesfalls zahnlose, gehbehinderte Überbleibsel längst vergangener Tage. Doch bei aller berechtigten Freude über den Auswärtssieg der guten Seite der Macht – Vorsicht ist angebracht. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Unmissverständlich wies man gleichsam daraufhin, dass eine Speicherung von Daten keineswegs generell ausgeschlossen werden soll. Die deutschen Verfassungsrichter gingen nicht soweit, die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage zu stellen, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Also Augen auf im Datenverkehr, denn die nächste Attacke folgt mit Sicherheit.